Rechtsprechung
AG Michelstadt, 12.01.2023 - 1 C 188/22 (02) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hessen
- versicherungsrechtsiegen.de
Krankenversicherung: Kostenübernahme stationäre Heilbehandlung
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Wirksamkeit des § 4 Abs. 5 MB/KK
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 28.06.2006 - 7 U 9/05
Private Krankenversicherung: Leistungsausschluss für Heilbehandlungen in …
Auszug aus AG Michelstadt, 12.01.2023 - 1 C 188/22
Es bestehen seitens des Gerichts keine Zweifel an der Wirksamkeit der Klausel, vielmehr ist das Anliegen der Vorschrift berechtigt, den Versicherer von der nachträglichen Überprüfung zu befreien, ob ganz oder teilweise eine Kur- oder Sanatoriumsbehandlung erfolgt ist (vgl. BGH, VersR 1983, 576; 2003, 360; OLG Frankfurt am Main, VersR 2006, 1673).Sie soll den Versicherer davor schützen, wegen einer als Krankenhausbehandlung bezeichneten Kur- oder Rehamaßnahme in Anspruch genommen zu werden, für die nach § 5 Abs. 1 d MB/KK 2009 kein Versicherungsschutz besteht (vgl. OLG Frankfurt am Main, VersR 2006, 1673).
Sinn und Zweck der Regelung ist es, die statistisch gesicherte höhere Verweildauer in gemischten Anstalten nicht zulasten der privaten Versicherung anzuerkennen und nur ausnahmsweise einen solchen Aufenthalt zu decken (vgl. OLG Frankfurt am Main, VersR 2006, 1673).
Danach bestehen weder unter dem Gesichtspunkt einer unzulässigen überraschenden Klausel, noch unter dem Gesichtspunkt einer unangemessenen Benachteiligung, Bedenken gegen die Wirksamkeit der Klausel (vgl. auch BGH, VersR 2003, 360; OLG Frankfurt am Main, VersR 2006, 1673).
- BGH, 29.01.2003 - IV ZR 257/01
Befristung einer Leistungszusage
Auszug aus AG Michelstadt, 12.01.2023 - 1 C 188/22
Es bestehen seitens des Gerichts keine Zweifel an der Wirksamkeit der Klausel, vielmehr ist das Anliegen der Vorschrift berechtigt, den Versicherer von der nachträglichen Überprüfung zu befreien, ob ganz oder teilweise eine Kur- oder Sanatoriumsbehandlung erfolgt ist (vgl. BGH, VersR 1983, 576; 2003, 360; OLG Frankfurt am Main, VersR 2006, 1673).Danach bestehen weder unter dem Gesichtspunkt einer unzulässigen überraschenden Klausel, noch unter dem Gesichtspunkt einer unangemessenen Benachteiligung, Bedenken gegen die Wirksamkeit der Klausel (vgl. auch BGH, VersR 2003, 360; OLG Frankfurt am Main, VersR 2006, 1673).
- BGH, 16.02.1983 - IVa ZR 20/81
Wirksamkeit der Beschränkung der Leistungspflicht des Versicherers hinsichtlich …
Auszug aus AG Michelstadt, 12.01.2023 - 1 C 188/22
Es bestehen seitens des Gerichts keine Zweifel an der Wirksamkeit der Klausel, vielmehr ist das Anliegen der Vorschrift berechtigt, den Versicherer von der nachträglichen Überprüfung zu befreien, ob ganz oder teilweise eine Kur- oder Sanatoriumsbehandlung erfolgt ist (vgl. BGH, VersR 1983, 576; 2003, 360; OLG Frankfurt am Main, VersR 2006, 1673).